![]() |
||||||||||||||||
Das Beratungsteam der BBS 6 Das Beratungsteam der BBS 6 der Region Hannover besteht aus Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern und Sozialpädagogen. In jeder Woche während der Schulzeit besteht ein offenes Beratungsangebot.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Bitte zur Beratung folgende Unterlagen mitbringen: Darstellung des Beratungssystems Ausgehend von der Überlegung, dass Jugendliche mit erheblich persönlichen, familiären und / oder sozialen Problemen gerade in der Übergangsphase in einen neuen Lebenseinschnitt einer besonders intensiven Unterstützung bedürfen, ist ein Beratungssystem entwickelt worden das durch folgende Arbeitsschwerpunkte gekennzeichnet ist: 1. Einschulungsberatung 2. Orientierungsberatung 3. Schuljahresberatung 4. Einzellfallberatung
Beratungsort und Zeit Jeder Jugendliche durchläuft mit der Anmeldung an der BBS 6 die Einschulungsberatung, die von montags bis freitags in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr durchgeführt wird. Das Beratungsteam Das Beratungsteam der Einschulungsberatung setzt sich aus drei BeratungslehrInnen und drei SozialpädagogInnen zusammen, die besonders für diese Aufgaben ausgebildet worden sind. Um einen regelmäßigen Information- und Erfahrungsaustausch zu gewährleisten, finden einmal pro Woche Sitzungen des Beratungsteams statt. Zusätzlich stehen den Schülerinnen und Schülern an jedem Wochentag grundsätzlich eine Beraterin oder ein Berater zur Verfügung. Die Eingangsberatung Die Eingangsberatung kann in die Abschnitte Problemstellung und die eigentliche Anmeldung unterteilt werden. Das Beratungsgespräch beginnt stets mit bestimmten Äußerungen, Wünschen, Fragen oder Problemen, die an die Berater herangetragen werden. Diese Eingangsinformationen sind sehr häufig äußerst unpräzise, ermöglichen den Beraterinnen und Beratern jedoch sich ein grobes Bild über die Situation des Jugendlichen zu verschaffen. Aufnahme an der BBS 6 Die Aufnahme an der BBS 6 erfolgt nach einem intensiven Beratungsgespräch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach etwa sechs Wochen erfolgt für die Schülerinnen und Schüler der Klassen der Berufseinstiegsschule das erste Beratungsgespräch, das vom Klassen- und einem Fachpraxislehrer durchgeführt wird. Ausgehend von den Beobachtungen in der Fachpraxis und der Fachtheorie wird der Jugendliche über seine Leistungsfähigkeit und das gezeigte Arbeitsverhalten informiert. Es besteht an dieser Stelle seitens der Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Meinungen in Bezug auf Defizite und Erfolge zu äußern und mitzuteilen was getan werden muss. Mindestens vierteljährlich werden die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten zu individuellen Beratungsgesprächen eingeladen. Ein Beratungsgespräch wird in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung des Arbeitsamtes durchgeführt, in dem anschließend geprüft wird, ob die oder der Jugendliche eine Berufsausbildung, ein Arbeitsverhältnis oder eine Maßnahme der Arbeitsverwaltung antreten wird. Das Beratungsteam unterstützt Jugendliche in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen bei der Bewältigung ihrer individuellen Problemlagen. Agentur für Arbeit
-Job Center U25 - Berufsberatung -Familienkasse/Kindergeld
andere Schulen
- Förderschulen
- dem Pädagogisch therapeutischem Zentrum (PTZ)
- anderen allgemeinbildenden Schulen
- anderen berufsbildenden Schulen
- der Volkshochschule
kommunale Institutionen - Fachbereich Jugend und Familie
andere Projekte / Beratungseinrichtungen
- Schulpsychologen
- Beratungslehrern anderer Schulen
- Jugendwerkstätten
- Drobs
|
||||||||||||||||